Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 09.01.2002 - 2 O 126/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,32197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 09.01.2002 - 2 O 126/01
- OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
- OLG Rostock, 03.12.2003 - 6 U 25/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 03.12.2003 - 6 U 25/02
Anspruch auf Regulierung eines Wasserschadens aus der Wohngebäudeversicherung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
Zahlung eines Wasserschadens durch den Gebäudeversicherer - Zur …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 09.01.2002, Az.: 2 O 126/01 wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 09.01.2002, Az.: 2 O 126/01, abgeändert und die Klage - insgesamt - abgewiesen.
Unter Abänderung des am 09.01.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Neubrandenburg - Az.: 2 O 126/01 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere DM 6.384,12 = 3.264,15 EUR zu zahlen.
und beantragt weiter im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg , 2 O 126/01, vom 09.01.2002 abzuändern und die Klage abzuweisen.